

Musikschulgebühren
Gültig ab 01.09.2025, ersetzt alle vorherigen Fassungen.
1. Allgemeines
1.1
Mit dem Unterrichtsbesuch in unserer Musikschule entstehen Gebühren. Diese werden je nach gebuchtem
Kurs / Unterricht berechnet und enden erst mit dem genehmigten Austritt aus der Musikschule.
1.2
Es kann immer nur ein kompletter Kurs bzw. Jahresvertrag gebucht werden.
1.3
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Kurs nur mit einem Aufpreis stattfinden.
1.4
Es wird eine Verwaltungsgebühr von 19 € pro Unterrichtsjahr erhoben.
1.5
Findet der Unterricht als Hausbesuch statt, wird zusätzlich eine Hausbesuchspauschale von 5 € pro Anfahrt fällig.
2. Unterrichtsgebühren
2.1
Musikerziehungskurse / Musikgarten / Musikalische Früherziehung
Stichtag für die Alters-Einteilung: 31.08.
Kursdauer: 5 Monate = 16 Einheiten, Beginn: jeweils Oktober und März
Kursdauer: 10 Monate = 32 Einheiten, Beginn: Oktober
MINIKUS Erwachsener + Kind (Alter 5 - 18 Monate)
Kursdauer: 5 Monate = 16 Einheiten (wöchentlich 35 Minuten)
Teilnehmerzahl: 4-6 Kinder + Erwachsene
Monatsgebühr: 40 € (5x) (Einzelstunde: 12,50 €, Gesamtkurs: 200 €)
MIDIKUS Erwachsener + Kind (Alter 1,5 bis 3 Jahre)
Kursdauer: 5 Monate = 16 Einheiten (wöchentlich 45 Minuten)
Teilnehmerzahl: 4-6 Kinder + Erwachsene
Monatsgebühr: 56 € (5x) (Einzelstunde: 17,50 €, Gesamtkurs: 280€)
MUSIKUS für Kleinkinder (Alter 3 bis 4 Jahre), gerne mit Erwachsenem
Kursdauer: 5 Monate = 16 Einheiten (wöchentlich 45 Minuten)
Teilnehmerzahl: 4-6 Kinder + Erwachsene
Monatsgebühr: 56 € (5x) (Einzelstunde: 17,50 €, Gesamtkurs: 280€)
FLÖTIKUS spielerische Musikerziehung mit Blockflöte (Alter 4 bis 6 Jahre)
Kursdauer: 10 Monate = 32 Einheiten (wöchentlich 45 Minuten)
Teilnehmerzahl: 4-6 Kinder
Monatsgebühr: 56 € (10x) (Einzelstunde: 17,50 €, Gesamtkurs: 560€)
GITARIKUS spielerische Musikerziehung mit Gitarre (Alter 4 bis 6 Jahre)
Kursdauer: 10 Monate = 32 Einheiten (wöchentlich 45 Minuten)
Teilnehmerzahl: 4-8 Kinder
Monatsgebühr: 56 € (10x) (Einzelstunde: 17,50 €, Gesamtkurs: 560€)
MUSIKFLOH Musikalische Früherziehung (Alter 4 bis 6 Jahre)
Kursdauer: 10 Monate = 32 Einheiten (wöchentlich 45 Minuten)
Teilnehmerzahl: 6-10 Kinder
Monatsgebühr: 48 € (10x) (Einzelstunde: 15 €, Gesamtkurs: 480€)
2.2
Instrumental-/ Vokalunterricht Monatsgebühr:
EINZELUNTERRICHT:
1 Schüler 30 Min.: 114 € (38 € / Einzeleinheit, 1368 € / Jahr)
1 Schüler 45 Min.: 153 € (51 € / Einzeleinheit, 1836 € / Jahr)
1 Schüler 60 Min.: 201 € (67 € / Einzeleinheit, 2412 € / Jahr)
GRUPPENUNTERRICHT (nach Verfügbarkeit)*:
2 Schüler 30 Min.: 78 € (26 € / Einzeleinheit, 936 € / Jahr)
2 Schüler 45 Min.: 99 € (33 € / Einzeleinheit, 1188 € / Jahr)
3 Schüler 45 Min.: 72 € (24 € / Einzeleinheit, 864 € / Jahr)
*ausgenommen Geige / Bratsche / Kontrabass / Klavier 3er-Gruppe
2.3
10er KARTEN (nicht für Kinder):
Erwachsene:
10 x 30 Minuten: 420 €
10 x 45 Minuten: 560 €
10 x 60 Minuten: 710 €
Auszubildende, Studenten, Senioren und Schwerbehinderte (ab 16 J. jeweils mit Nachweis):
10 x 30 Minuten: 315 €
10 x 45 Minuten: 420 €
10 x 60 Minuten: 532 €
2.4
Zusatzkurse für Schüler der Musikschule:
MiM-ORCHESTER: Workshop für Anfänger und Fortgeschrittene ab 6 Jahren
Kursdauer: 10 x 90 Minuten + Pause
Teilnehmerzahl: mind. 8
Kursgebühr: 150 € (Einzelstunde: 15 €)
GEMEINSAM SINGEN: für Kinder, Erwachsene und Senioren
Kursdauer: 10 x 90 Minuten
Teilnehmerzahl: mind. 6
Kursgebühr: 150 € (Einzelstunde: 15 €)
VEEH HARFE mit eigenem Instrument auf Anfrage
3. Gebühren für die Überlassung von Instrumenten und Notenständer
3.1
Der/Die SchülerIn sollte bei Beginn des Instrumentalunterrichts im Besitz des zu
erlernenden Instrumentes sein. Im Rahmen der Bestände der Musikschule können
Instrumente und Notenständer gemietet werden, für diese werden Gebühren erhoben.
Die Gebührenpflicht entsteht mit der Entgegennahme des Instruments und endet mit dessen Rückgabe zu einem Monatsende.
3.2
Mietgebühren:
Blockflöte / Notenständer 5,00 € / Monat
Keyboard 10,00 € / Monat
Gitarre, Querflöte 21,00 € / Monat
4. Gebührenermäßigung
Die Voraussetzungen für alle Ermäßigungen sind zu jedem Schuljahresbeginn vom
Antragsteller erneut vollständig nachzuweisen und gelten nur für Unterrichtsverträge und Kurse,
10er-Karten sind davon ausgenommen.
4.1
Auszubildende, Studenten, Senioren und Schwerbehinderte mit einem nachgewiesenen Behinderungsgrad von wenigstens 50 Prozent erhalten nach entsprechender Vorlage eine Ermäßigung von mind. 10 % auf den Unterrichtsvertrag.
Eine Änderung des Status ist der Musikschule unverzüglich mitzuteilen, sonst wird die Ermäßigung rückwirkend für das laufende Schuljahr nachberechnet.
4.2
Werden 2 oder mehr Mitglieder einer Familie in der Musikschule unterrichtet, wird der jeweils günstigere bzw. gleiche Unterrichtsbeitrag ab der 2. Person um 10% ermäßigt.
Bei Mehrfachbelegung einer Person wird der günstigere Unterricht ebenfalls um 10 % ermäßigt.
4.3
Ermäßigungen aus sozialen Gründen auf Anfrage.