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Kosten / AGBs

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Unterricht alle Instrumente und Gesang
 

Einzelunterricht 30 Minuten 109 Euro / Monat
2 Monate Probezeit

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Einzelunterricht 45 Minuten 149 Euro / Monat
2 Monate Probezeit

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Einzelunterricht 60 Minuten 199 Euro / Monat
2 Monate Probezeit

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2er-Gruppe 30 Minuten 84 Euro / Monat
2 Monate Probezeit

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2er-Gruppe 45 Minuten 109 Euro / Monat
2 Monate Probezeit

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5er-Karte 45 Minuten 255 Euro >> Keine Ermäßigung

 

10er-Karte 30 Minuten 370 Euro >> Keine Ermäßigung

10er-Karte 45 Minuten 510 Euro >> Keine Ermäßigung

10er-Karte 60 Minuten 655 Euro >> Keine Ermäßigung

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Schnupperstunde = kostenlos

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Aufschlag für Hausbesuche 15€ pro Monat

(wird auch auf Karten aufgeschlagen)

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Reduzierte Preise für Senioren auf Anfrage

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Einmalige Anmeldungsgebühr 29 Euro

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Keine zusätzlichen Kosten wie z.B. Kopiergebühren! 

 

Die Gebühren beinhalten zusätzliche Proben für MiM-Konzerte und Schnupper-Workshops (werden als solche bekanntgegeben).

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Ermäßigungen (nur bei Verträgen):

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Geschwisterermäßigung:

Ab dem 2. Kind:  10 % auf die preisgünstigere Gebühr

 

Mehrfachbelegung:

10% Ermäßigung auf die preisgünstigere Gebühr

 

Sozialermäßigung (SGB II): auf Anfrage

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§1 MUSIK IN MOOSACH

Musik in Moosach ist eine privat geführte Einrichtung, in der Musikunterricht und Bewegungskurse stattfinden.

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§2 Unterrichtsort

Der Unterricht findet in den Räumen von MUSIK IN MOOSACH statt, sofern nicht anders vereinbart. 

     1. Musikschule: Innenhofgebäude (RGB), Feldmochinger Straße 27, 80992 München

     2. Studio 15, Pelkovenstraße 52 A, 80993 München

     3. Gesangsstudio Gigi: Gröbenzeller Straße 13, 80997 München

     4. Studio Ulrike: Korfiz-Holm-Str. 21, 81245 München

 

Der Unterricht kann grundsätzlich auch Online stattfinden (z.B. im Fall von behördlichen Anordnungen, die einen Präsenzunterricht unmöglich machen oder diesen unverhältnismäßig erschweren), wenn Lehrer/in und Schüler/in damit einverstanden sind.

 

Voraussetzung dafür ist, dass sich Lehrer/in und Schüler/in vorher auf einen Videokonferenzdienst (»Tool«) geeinigt haben.

 

Die Einigung auf einen Videokonferenzdienst umfasst auch die Einwilligung zu der für die Nutzung des Videokonferenzdienstes erforderliche Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und ggf. Weitergabe persönlicher Daten.

 

Beide Parteien verpflichten sich, auf Aufzeichnungen des Online-Unterrichts zu verzichten.

 

Bei Schülern/innen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.

 

Findet keine Einigung auf einen Videokonferenzdienst statt oder ist der Vertragspartner nicht mit der Weitergabe persönlicher Daten

einverstanden, dann besteht der Unterrichtsvertrag ohne die Möglichkeit des Online-Unterrichts fort.

 

§3 Unterrichtszeitraum (Jahresvertrag)

Das Unterrichtsjahr ist der Zeitraum zwischen Beginn des Schuljahres (01.09.) und dem Ende der Sommerferien (31.08.). An den gesetzlichen Feiertagen und in den Bayerischen Schulferien entfällt der Unterricht.

 

§4 Unterrichtsgebühr

Die Unterrichtsgebühr ergibt sich aus dem geschlossenen Unterrichtsvertrag und ist unter Angabe folgenden Betreffs auf folgendes Konto zu überweisen:

Gabriele Ropeter

Betreff: Musikschulgebühr Fach / Name des Schülers

BIC: DABBDEMMXXX

IBAN: DE88701204008428372000

 

Es handelt sich um einen Jahresbeitrag, der in 12 monatliche Raten aufgeteilt ist. Diese sind im laufenden Schuljahr (siehe §3 Unterrichtszeitrum) monatlich bis spätestens zum 08. des laufenden Monats zu überweisen.

Diese monatlichen Zahlungen sind unabhängig von den geleisteten Unterrichtsstunden des Monats.

 

Die Bearbeitungsgebühr von € 29,00 pro Schüler wird nur bei Neuanmeldung erhoben und ist mit der ersten Zahlungsrate fällig.

 

Eine reguläre Erhöhung der Unterrichtsgebühr ist jeweils zu Beginn des Schuljahres und zum Halbjahr möglich und muss dem/der Schüler/in mindestens sechs Wochen im Voraus mitgeteilt werden.

 

Wir behalten uns jederzeit vor, die Unterrichtsgebühr entsprechend anzupassen, falls es auf aufgrund von Gesetzesänderungen (z. B. Umsatzsteuergesetz) für das Fortbestehen der Musikschule nötig ist.

Sollte dieser Fall eintreten, kann der/die Schüler/in zum Ende des nächsten Monats außerordentlich kündigen

(Sonderkündigungsrecht).

 

§5 Teilnahme am Unterricht

Die Schüler/innen verpflichten sich zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch des Unterrichts. Verhinderungen sind der Lehrkraft unverzüglich, spätestens 24 Stunden vorher, mitzuteilen. Ein Anspruch auf Nachholung des Unterrichts besteht nicht.

Die Schüler verpflichten sich grundsätzlich an Veranstaltungen von MUSIK IN MOOSACH (z.B. Konzerte) teilzunehmen.

 

Bitte schicken Sie Kinder, die wegen Krankheit in der Schule oder im Kindergarten bereits gefehlt haben, nicht in den Unterricht. (Übertragungsgefahr auf Lehrer und andere Schüler)

Beachten Sie die aktuell geltenden Hygiene-Regeln.
 

§6 Unterrichtsausfall

Für vom Schüler abgesagte oder versäumte Unterrichtsstunden ist die Lehrkraft nicht nachleistungspflichtig (§ 615 BGB); die vereinbarte Zahlungsverpflichtung des Schülers bleibt insoweit bestehen.

Bei einer Erkrankung der Lehrkraft von bis zu zwei Wochen entfallen die Unterrichtsstunden ersatzlos. Ab der dritten Woche entfällt die anteilige Unterrichtsgebühr, sofern MUSIK IN MOOSACH nicht für eine Unterrichtsvertretung gesorgt hat. Aus anderen Gründen von der Lehrkraft abgesagte Stunden werden grundsätzlich nach- bzw. vorgegeben.

Bei einer Erkrankung des Schülers von mehr als sechs Wochen (ein ärztliches Attest ist vorzulegen), entfällt die Zahlungsverpflichtung des Schülers ab der 7. Krankheitswoche.

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§7 Haftung

Die Haftung von MUSIK IN MOOSACH, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Aufsichtspflicht durch die Lehrkraft besteht nur während der gebuchten Unterrichtszeit in den Unterrichtsräumen.

 

§8 Probezeit

Bei Erstverträgen besteht eine Probezeit von acht Wochen. Innerhalb dieser acht Wochen kann das Vertragsverhältnis von beiden Parteien ohne Angaben von Gründen, zum Ablauf der acht Wochen, schriftlich gekündigt werden.

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§9 Beendigung des Unterrichtsverhältnisses

Nach Ablauf der unter §8 erwähnten Frist kann das Unterrichtsverhältnis von beiden Parteien zum 01.03. und zu Beginn des offiziellen Schuljahres am 01.09. jeweils spätestens zum 15.01., bzw. 15.07. schriftlich gekündigt werden.

Die Kündigung durch den Schüler ist an die Post-Anschrift „Gabriele Ropeter, Treitschkestr. 13, 80992 München“ oder per E-Mail an „musik.in.moosach@gmail.com“ zu richten.

Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag. Eine Kündigung gegenüber der Lehrkraft ist nicht wirksam.

 

Eine vorzeitige Auflösung des Vertrages ist nur im Einvernehmen mit der Musikschule möglich.

Ein Wechsel der Lehrkraft oder des Unterrichtsortes berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung.

 

§10 Musikalische Mitwirkung

Es liegt im Interesse von Schüler/in und Lehrkraft, dass jede musikalische Mitwirkung bei Veranstaltungen, Aufnahmeprüfungen, Wettbewerben, Tonträgeraufnahmen oder zu professionellen Zwecken vorher mit der Lehrkraft besprochen wird.

 

§11 Datenschutzklausel

Die Musik-in-Moosach-Leitung Gabriele Ropeter nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Zur Abwicklung des Vertrages werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können.

Zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten erteilen sie uns ausdrücklich ihre Einwilligung. Sofern das Einverständnis verweigert wird, kann der Vertrag nicht ausgeführt werden. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt. Im Falle eines Widerrufes ist Musik-in-Moosach-Leitung Gabriele Ropeter zur sofortigen Löschung der personenbezogenen Daten des Kunden verpflichtet, sofern keine gesetzlichen Vorschriften dem entgegenstehen.

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der angegebenen Adresse an uns wenden.

 

§12 Änderung der AGB

Wir behalten uns vor, unsere AGB aufgrund von gesetzlichen Änderungen jederzeit anzupassen.

 

§13 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist München.

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§14 Geschäftsstelle                                                                 Stellvertretung

Gabriele Christina Ropeter  M.A.                                             Kerstin Wodok 

Treitschkestr. 13                                                                         Paul-Preuß-Str. 44

D-80992 München                                                                     D-80995 München

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