Kosten / AGB
Unterricht alle Instrumente und Gesang
Einzelunterricht 30 Minuten 105 Euro / Monat
2 Monate Probezeit, 600 Euro für 6 Monate, 1100 Euro für 12 Monate *
Einzelunterricht 45 Minuten 145 Euro / Monat
2 Monate Probezeit, 850 Euro für 6 Monate, 1650 Euro für 12 Monate *
Einzelunterricht 60 Minuten 195 Euro / Monat
2 Monate Probezeit, 1150 Euro für 6 Monate, 2200 Euro für 12 Monate *
2er-Gruppe 30 Minuten 80 Euro / Monat
2 Monate Probezeit, 450 Euro für 6 Monate, 850 Euro für 12 Monate *
2er-Gruppe 45 Minuten 105 Euro / Monat
2 Monate Probezeit, 600 Euro für 6 Monate, 1100 Euro für 12 Monate *
5er-Karte 45 Minuten 225 Euro >> Keine Ermäßigung
10er-Karte 45 Minuten 450 Euro >> Keine Ermäßigung
Schnupperstunde = kostenlos
Reduzierte Preise für Senioren auf Anfrage
Einmalige Anmeldungsgebühr 25 Euro
* Preise gelten nur bei einmaliger bzw. zweimaliger Zahlung
Die Gebühren beinhalten zusätzliche Proben für MiM-Konzert und Schnupper-Workshops (werden als solche bekanntgegeben).
Ermäßigungen:
Geschwisterermäßigung:
Ab dem 2. Kind: 10 % auf die preisgünstigere Gebühr
Mehrfachbelegung:
10% Ermäßigung auf die preisgünstigere Gebühr
Sozialermäßigung (SGB II): auf Anfrage
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Geschäftsbedingungen
§1 MUSIK IN MOOSACH
Musik in Moosach ist eine privat geführte Einrichtung, in der Musikunterricht und Bewegungskurse stattfinden.
§2 Unterrichtsort
Der Unterricht findet in den Räumen von MUSIK IN MOOSACH statt. Derzeit: Innenhofgebäude (RGB), Feldmochinger Strasse 27, 80992 München, sofern nichts anderes vereinbart.
§3 Unterrichtszeitraum
Das Unterrichtsjahr ist der Zeitraum zwischen Beginn des Schuljahres (01.09.) und dem Ende der Sommerferien (31.08.). An den gesetzlichen Feiertagen und in den Bayer. Schulferien entfällt der Unterricht.
§4 Unterrichtshonorar
Das Unterrichtshonorar ergibt sich aus dem geschlossenen Unterrichtsvertrag und ist unter Angabe folgenden Betreffs auf folgendes Konto zu überweisen: Gabriele Kerscher
Betreff: Musikschulgebühr Fach:_____________
Name des Schülers
BIC: DABBDEMMXXX
IBAN: DE88701204008428372000
Die Bezahlung erfolgt per Überweisung und ist fällig bei:
a) einmaliger Zahlungsweise: am 8. November
b) zwei Ratenzahlungen: jeweils am 8. November und 8. April
c) zwölf Ratenzahlungen: jeweils zum 8. des Monats.
Die Bearbeitungsgebühr von € 25,00 pro Schüler wird nur bei Neuanmeldung erhoben und ist mit der ersten Zahlungsrate fällig.
Eine Erhöhung des Honorars ist jeweils zu Beginn des Schuljahres möglich und muss dem Schüler bzw. gesetzlichen Vertreter mindestens sechs Wochen im Voraus mitgeteilt werden.
§5 Teilnahme am Unterricht
Die Schüler/innen verpflichten sich zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch des Unterrichts. Verhinderungen sind der Lehrkraft unverzüglich mitzuteilen. Ein Anspruch auf Nachholung des Unterrichts besteht nicht.
Die Schüler verpflichten sich grundsätzlich an Veranstaltungen von MUSIK IN MOOSACH (z.B. Konzerte) teilzunehmen.
Bitte schicken Sie Kinder, die wegen Krankheit in der Schule oder im Kindergarten bereits gefehlt haben, nicht in den Unterricht. (Übertragungsgefahr auf Lehrer und andere Schüler)
§6 Unterrichtsausfall
Für vom Schüler abgesagte oder versäumte Unterrichtsstunden ist die Lehrkraft nicht nachleistungspflichtig (§ 615 BGB); die vereinbarte Zahlungsverpflichtung des Schülers bleibt insoweit bestehen. Bei einer Erkrankung der Lehrkraft von bis zu zwei Wochen, entfallen die Unterrichtsstunden ersatzlos. Ab der dritten Woche entfällt das anteilige Honorar, sofern MUSIK IN MOOSACH nicht für eine Unterrichtsvertretung gesorgt hat.
Bei einer Erkrankung des Schülers von mehr als sechs Wochen (ärztliches Attest) entfällt die Zahlungsverpflichtung des Schülers. Dies gilt nur, wenn die entfallenen Stunden nicht nachgegeben werden.
Aus anderen Gründen von der Lehrkraft abgesagte Stunden werden grundsätzlich nach- bzw. vorgegeben.
§7 Haftung
Die Haftung von MUSIK IN MOOSACH, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Aufsichtspflicht durch die Lehrkraft besteht nur während der gebuchten Unterrichtszeit in den Unterrichtsräumen.
§8 Probezeit
Bei Erstverträgen besteht eine Probezeit von acht Wochen. Innerhalb dieser acht Wochen kann das Vertragsverhältnis von beiden Parteien ohne Angaben von Gründen schriftlich gekündigt werden.
§9 Beendigung des Unterrichtsverhältnisses
Nach Ablauf der unter § 8 erwähnten Frist kann das Unterrichtsverhältnis von beiden Parteien zu Beginn des offiziellen Schuljahres zum 01.09. oder zum 01.03. unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen schriftlich gekündigt werden.
Die Kündigung durch den Schüler bzw. gesetzlichen Vertreters ist an folgende Anschrift zu richten: Gabriele Kerscher, Rudorffstr. 10, 80999 München.
Wird nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Eine Kündigung gegenüber der Lehrkraft ist nicht wirksam.
Eine vorzeitige Auflösung des Vertrages ist nur im Einvernehmen mit der Musikschule möglich.
Ein Wechsel der Lehrkraft oder des Unterrichtsortes berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung.
§10 Musikalische Mitwirkung
Es liegt im Interesse der Schüler und Lehrkraft, dass jede musikalische Mitwirkung bei Veranstaltungen, Aufnahmeprüfungen, Wettbewerben, Tonträgeraufnahmen oder zu professionellen Zwecken vorher mit der Lehrkraft besprochen wird.
§11 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist München.
§12 Geschäftsstelle
Leiterin: Gabriele Christina Kerscher M.A., Rudorffstr. 10, 80999 München
Stellvertretung: Rusty Stone, Gailenreuther Str. 4, 81243 München